Datenschutz-Grundverordnung DSGVO

(gültig ab 25.05.2018)

Datenschutz – Grundverordnung – St.-Josef-Schützenverein Dahl-Friedrichsthal e. V.
§1 Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Vorname, Wohnadresse,
Geburtsdatum, Telefonnummer, Handynummer, E-Mail-Adresse, und Bankverbindung des
Beitretenden auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen der Vorstandschaft
gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die
personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den
Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur
verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine
Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der
Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied ebenfalls einverstanden, dass Fotos von
Veranstaltungen des Schützenvereins, auf denen das Mitglied abgebildet ist, im Rahmen von
Veröffentlichungen des Schützenvereins, z.B. auf der Homepage oder in Festschriften
veröffentlicht werden. Jedes Mitglied hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es
sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an
Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.
§2 Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die
Durchführung von Veranstaltungen auf den vereinseigenen Internetseiten bekannt. Dabei
können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann
jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner
Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere
Veröffentlichung auf den vereinseigenen Internetseiten.
§3 Nur Vorstandsmitglieder, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordern,
erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.
§4 Der Verein informiert die örtliche Presse über besondere Ereignisse. Solche Informationen
werden überdies auf den Internetseiten des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann
jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner
personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im
Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere
Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds
werden von der Homepage des Vereins entfernt.
§5 Bei Austritt werden die unter §1 genannten Daten des Mitglieds aus dem
Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die
Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn
Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.